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Fuhrparkwissen  |  Fahrverbote


Immer ärgerlich – manchmal vermeidbar

Weit über 400 000 Fahrerlaubnismaßnahmen – überwiegend Fahrverbote – werden in Deutschland Jahr für Jahr gegen Verkehrssünder verhängt, mit steigender Tendenz. Doch nicht immer muss es auch bei einem im Bußgeldbescheid angeordneten Fahrverbot bleiben.

Nach § 25 StVG kann bei groben oder beharrlichen Pflichtverletzungen grundsätzlich ein ein- bis dreimonatiges Fahrverbot verhängt werden. Dies ist jedoch nicht gleichzusetzen mit einer gerichtlich angeordneten Entziehung der Fahrerlaubnis. Dazu kommt es in der Regel erst, wenn eine Verkehrsstraftat vorliegt oder die Fahrerlaubnisbehörde dem Fahrer die Eignung zur Führung eines Kraftfahrzeugs abspricht. Bei der Verhängung eines Fahrverbots behält der Betroffene also erstmal grundsätzlich seine Fahrerlaubnis – nur dass er eben im betreffenden Zeitraum entweder bestimmte oder gar keine fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeuge führen darf. So weit, so einleuchtend.

Was versteht man unter „grob“ und/oder „beharrlich“?
Grobe Verkehrsverstöße sind Verfehlungen, die häufig zu schweren Unfällen führen oder die subjektiv ein derart leichtsinniges, nachlässiges beziehungsweise gleichgültiges Verhalten demonstrieren, dass für ihre Ahndung und die erzieherische Wirkung eine – auch erhöhte – Geldbuße nicht mehr ausreicht. Von beharrlichen Pflichtverstößen spricht man wiederum, wenn ein Betroffener in verhältnismäßig kurzen Abständen wiederholt ähnlich gelagerte Verfehlungen begeht – und damit zeigt, dass es ihm an der für eine verantwortungsvolle Teilnahme am Straßenverkehr notwendigen „rechtstreuen Gesinnung“ fehlt.

 

So schnell kann’s gehen
Wird in Folge dieser Verstöße ein Fahrverbot verhängt, das den Betroffenen meist wesentlich härter trifft als eine Geldbuße, hat dieses in erster Linie die Funktion eines „Denkzettels“ – von dem Verwaltungsbehörden oder Gerichte (nach Einspruch gegen den Bescheid) aber ausnahmsweise absehen können. Schließlich kann es im hektischen Berufsalltag schnell passieren, dass man zum Beispiel eine rote Ampel überfährt, deren Rotlichtphase schon länger als eine Sekunde gedauert hat. In diesem Fall wird ein Regelfahrverbot fällig. Gleiches gilt übrigens auch dann, wenn man sich zweimal innerhalb eines Jahres eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr erlaubt.

 

Der Einzelfall zählt
In den genannten Fällen und vergleichbaren Szenarien kommt es im Zweifelsfall darauf an, ob die Verhängung eines Fahrverbots eine unzumutbare Härte darstellt. Grundsätzlich muss geklärt werden, ob der Betroffene tatsächlich mit einer gesteigerten Fahrlässigkeit gehandelt hat oder „nur“ einem Augenblicksversagen erlegen ist, sprich: ob der ansonsten sehr konzentrierte und aufmerksame Fahrer zum Beispiel bloß für einen kurzen Moment unaufmerksam war. Hier spielen dessen Ortskenntnisse ebenso eine Rolle wie die Erkennbarkeit von Verkehrszeichen oder die baulichen Begebenheiten. Will man glaubhaft darlegen, dass die Verhängung eines Fahrverbots eine unzumutbare Härte darstellt, sollte man seine Argumentation frühzeitig und konkret vortragen und geeignete Nachweise erbringen, dass das Fahrverbot die eigene Existenz gefährdet. Dabei reichen einfache berufliche oder finanzielle Nachteile allerdings nicht aus. Anders verhält es sich mit dem drohenden Verlust des Arbeitsplatzes, der – wenngleich selten – praktisch immer als unzumutbare Härte anerkannt wird. Auch körperliche Behinderungen und/oder Krankheiten des Betroffenen oder pflegebedürftiger Angehöriger können ein Fahrverbot verhindern.

 

Denkzettel mit Einschränkungen
Neben den genannten Punkten ist außerdem zu prüfen, ob eventuell die Beschränkung des Fahrverbots auf bestimmte Fahrzeugarten als „Denkzettel“ genügt. Die Juristen sprechen hier von der Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sowie des Übermaßverbotes. So wurde in einem konkreten Fall zum Beispiel gegen einen selbstständigen Landwirt nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein Fahrverbot verhängt. Jedoch konnte der „Verkehrssünder“ eine Beschränkung des Fahrverbots auf Pkw erwirken. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Landwirt im Zuge seiner beruflichen Tätigkeit darauf angewiesen sei, seine landwirtschaftlichen Fahrzeuge auch auf öffentlichen Straßen zu führen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.06.1994 – 5 Ss (OWi) 187/94 – 5 Ss (OWi) 103/94 I).

 

Fahrverbot aufgehoben … und die Geldbuße?
Doch wie bei so vielen Dingen im Leben ist auch hier nicht alles Gold, was glänzt. Zum einen führt der Verzicht auf ein Fahrverbot in der Regel zu einer mitunter drastischen Erhöhung der Geldbuße – bis hin zur Verdreifachung des Betrags. Zum anderen muss festgestellt werden, dass die Gerichte respektive die an Ordnungswidrigkeitenverfahren beteiligten Staatsanwaltschaften die Hürde zur Darlegung der besonderen Umstände immer höher ansetzen. Ein Fahrverbot zu umgehen ist also beileibe – und ja absolut zurecht – alles andere als ein Spaziergang.

Bitte beachten Sie, dass die Inhalte dieser Website ausschließlich zur allgemeinen Information erstellt wurden und nicht als rechtlicher Rat anzusehen sind. Zudem gilt grundsätzlich, dass jeder Fall individuell zu betrachten ist und verbindliche Beratung nur von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden kann.

 

Stand: 28.06.2022
© Volkswagen AG

Q7, Kraftstoffverbrauch in l/100 km: kombiniert 11,0–7,8; CO₂-Emissionen in g/km: kombiniert 251–204; CO₂-Klasse: G. Angaben zu Verbrauch und CO₂-Emissionen bei Spannbreiten in Abhängigkeit von den gewählten Ausstattungen des Fahrzeugs. Fahrzeugabbildung zeigt Sonderausstattung. (Stand: 03.2024)
ID.7 Tourer Pro, Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 16,8-14,5; CO₂-Emission in g/km: kombiniert 0. Für das Fahrzeug liegen nur noch Verbrauchs- und Emissionswerte nach WLTP und nicht nach NEFZ vor. Angaben zu Verbrauch und CO₂-Emissionen bei Spannbreiten in Abhängigkeit von den gewählten Ausstattungen der Fahrzeuge. Fahrzeugabbildung zeigt Sonderausstattung. (Stand: 03.2024)
Superb, die offiziellen Verbrauchs- und Emissionswerte liegen erst mit Abschluss des Typgenehmigungsverfahrens vor. (Stand: 12.2023)
Enyaq 85 / Enyaq 85x, Enyaq 85: Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 15,8-14,9; CO₂-Emission in g/km: kombiniert 0. Enyaq 85x: Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 16,8-16,0; CO₂-Emission in g/km: kombiniert 0. Für die Fahrzeuge liegen nur noch Verbrauchs- und Emissionswerte nach WLTP und nicht nach NEFZ vor. Angaben zu Verbrauch und CO₂-Emissionen bei Spannbreiten in Abhängigkeit von den gewählten Ausstattungen der Fahrzeuge. Fahrzeugabbildung zeigt Sonderausstattung. (Stand: 12.2023)
Q4 Sportback e-tron, Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 18,9–15,6 (WLTP); CO₂-Emissionen kombiniert in g/km: 0. Für die Fahrzeuge liegen nur Verbrauchs- und Emissionswerte nach WLTP und nicht nach NEFZ vor. Angaben zu Verbrauch und CO₂-Emissionen bei Spannbreiten in Abhängigkeit von den gewählten Ausstattungen des Fahrzeugs. Fahrzeugabbildung zeigt Sonderausstattung. (Stand: 11.2023)
Audi S6 Limousine TDI, Kraftstoffverbrauch in l/100 km: kombiniert 7,3–6,9; CO₂-Emissionen in g/km: kombiniert 191–182. Für das Fahrzeug liegen nur noch Verbrauchs- und Emissionswerte nach WLTP und nicht nach NEFZ vor. Angaben zu Verbrauch und CO₂-Emissionen bei Spannbreiten in Abhängigkeit von den gewählten Ausstattungen des Fahrzeugs. (Stand: 10.2023)
Audi S6 Avant TDI, Kraftstoffverbrauch in l/100 km: kombiniert 7,5–7,1; CO₂-Emissionen in g/km: kombiniert 196–187. Für das Fahrzeug liegen nur noch Verbrauchs- und Emissionswerte nach WLTP und nicht nach NEFZ vor. Angaben zu Verbrauch und CO₂-Emissionen bei Spannbreiten in Abhängigkeit von den gewählten Ausstattungen des Fahrzeugs. (Stand: 10.2023)
Audi S7 Sportback TDI, Kraftstoffverbrauch in l/100 km: kombiniert 7,5–7,1; CO₂-Emissionen in g/km: kombiniert 195–186. Für das Fahrzeug liegen nur noch Verbrauchs- und Emissionswerte nach WLTP und nicht nach NEFZ vor. Angaben zu Verbrauch und CO₂-Emissionen bei Spannbreiten in Abhängigkeit von den gewählten Ausstattungen des Fahrzeugs. (Stand: 10.2023)
Porsche Taycan 4, Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 24,8–19,6; CO₂-Emissionen in g/km: kombiniert 0. Für das Fahrzeug liegen nur noch Verbrauchs- und Emissionswerte nach WLTP und nicht nach NEFZ vor. Angaben zu Verbrauch und CO₂-Emissionen bei Spannbreiten in Abhängigkeit von den gewählten Ausstattungen des Fahrzeugs. Fahrzeugabbildung zeigt Sonderausstattung. (Stand: 07.2023)
Audi e-tron GT quattro, Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 21,6–19,6; CO₂-Emissionen in g/km: kombiniert 0. Für das Fahrzeug liegen nur noch Verbrauchs- und Emissionswerte nach WLTP und nicht nach NEFZ vor. Angaben zu Verbrauch und CO₂-Emissionen bei Spannbreiten in Abhängigkeit von den gewählten Ausstattungen des Fahrzeugs. Fahrzeugabbildung zeigt Sonderausstattung. (Stand: 07.2023))
Born 170 kW (231 PS) 77 kWh, Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 17,5-15,7; CO₂-Emission in g/km: kombiniert 0; elektrische Reichweite (kombiniert): 496-552 km (527-551 km für 5 Sitzer) (WLTP-Werte). Für die Fahrzeuge liegen nur noch Verbrauchs- und Emissionswerte nach WLTP und nicht nach NEFZ vor. Angaben zu Verbrauch und CO₂-Emissionen bei Spannbreiten in Abhängigkeit von den gewählten Ausstattungen der Fahrzeuge. Fahrzeugabbildung zeigt Sonderausstattung. (Stand: 07.2023)
Tavascan, Fahrzeugabbildung zeigt Sonderausstattung. (Stand: 04.2023)
Fahrzeug nicht mehr bestellbar, es liegen keine Verbrauchs- und Emissionsangaben vor.
Golf Alltrack, Kraftstoffverbrauch in l/100 km: kombiniert 5,9-5,6; CO₂-Emission in g/km: kombiniert 154-146. Für das Fahrzeug liegen nur noch Verbrauchs- und Emissionswerte nach WLTP und nicht nach NEFZ vor. Angaben zu Verbrauch und CO₂-Emissionen bei Spannbreiten in Abhängigkeit von den gewählten Ausstattungen des Fahrzeugs. Fahrzeugabbildung zeigt Sonderausstattung. (Stand: 03.2023)
Audi R8 Spyder, Kraftstoffverbrauch in l/100: kombiniert 13,9–13,4; CO₂-Emissionen in g/km: kombiniert 316–305 g/km. Für das Fahrzeug liegen nur noch Verbrauchs- und Emissionswerte nach WLTP und nicht nach NEFZ vor. Angaben zu Verbrauch und CO₂-Emissionen bei Spannbreiten in Abhängigkeit von den gewählten Ausstattungen des Fahrzeugs. Fahrzeugabbildung zeigt Sonderausstattung. (Stand: 03.2023)
Polo GTI, Kraftstoffverbrauch in l/100 km: kombiniert 7,1-6,8; CO₂-Emission in g/km: kombiniert 161-153. Für das Fahrzeug liegen nur noch Verbrauchs- und Emissionswerte nach WLTP und nicht nach NEFZ vor. Angaben zu Verbrauch und CO₂-Emissionen bei Spannbreiten in Abhängigkeit von den gewählten Ausstattungen des Fahrzeugs. Fahrzeugabbildung zeigt Sonderausstattung. (Stand: 03.2023)
Leon CUPRA 300, nicht mehr bestellbar. (Stand: 03.2023)
Audi e-tron, Audi e-tron, Stromverbrauch in kWh/100 km: 24,3–22,0 kombiniert; CO₂-Emissionen kombiniert in g/km: 0; Effizienzklasse: A+++. Fahrzeugabbildung zeigt Sonderausstattung. (Stand: 09.2019)
A6 Avant TFSI e quattro , Kraftstoffverbrauch in l/100: kombiniert 1,6–1,3; Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 21,5–19,8; CO₂-Emissionen in g/km: kombiniert 37–30 g/km. Für das Fahrzeug liegen nur noch Verbrauchs- und Emissionswerte nach WLTP und nicht nach NEFZ vor. Angaben zu Verbrauch und CO₂-Emissionen bei Spannbreiten in Abhängigkeit von den gewählten Ausstattungen des Fahrzeugs. Fahrzeugabbildung zeigt Sonderausstattung. (Stand: 03.2023)
SEAT Leon e-Hybrid, aktuell nicht bestellbar. (Stand: 03.2023)
Arteon eHybrid und Arteon Shooting Brake e-Hybrid, Arteon eHybrid: Kraftstoffverbrauch in l/100 km: kombiniert 1,4-1,1; Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 16,0-14,7; CO₂-Emission in g/km: kombiniert 31-25. Arteon Shooting Brake eHybrid: Kraftstoffverbrauch in l/100 km: kombiniert 1,4-1,2; Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 16,2-15,0; CO₂-Emission in g/km: kombiniert 32-26. Für die Fahrzeuge liegen nur noch Verbrauchs- und Emissionswerte nach WLTP und nicht nach NEFZ vor. Angaben zu Verbrauch und CO₂-Emissionen bei Spannbreiten in Abhängigkeit von den gewählten Ausstattungen der Fahrzeuge. Fahrzeugabbildung zeigt Sonderausstattung. (Stand: 03.2023)
T-Roc R, Kraftstoffverbrauch kombiniert l/100 km: 9,1–8,6; CO₂-Emissionen kombiniert in g/km: 205-196. Für das Fahrzeug liegen nur noch Verbrauchs- und Emissionswerte nach WLTP und nicht nach NEFZ vor. Angaben zu Verbrauch und CO₂-Emissionen bei Spannbreiten in Abhängigkeit von den gewählten Ausstattungen des Fahrzeugs. Fahrzeugabbildung zeigt Sonderausstattung. (Stand: 03.2023)
ID.4, ID.4 Pure Performance: Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 17,9-16,7; CO₂-Emission in g/km: kombiniert 0. ID.4 Pro Performance: Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 18,6-16,4; CO₂-Emission in g/km: kombiniert 0. ID.4 Pro 4MOTION: Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 19,3-17,1; CO₂-Emission in g/km: kombiniert 0. Für die Fahrzeuge liegen nur noch Verbrauchs- und Emissionswerte nach WLTP und nicht nach NEFZ vor. Angaben zu Verbrauch und CO₂-Emissionen bei Spannbreiten in Abhängigkeit von den gewählten Ausstattungen der Fahrzeuge. Fahrzeugabbildung zeigt Sonderausstattung. (Stand: 03.2023)
Enyaq iV und Enyaq Coupé iV, Enyaq iV: Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 17,1-15,8; CO₂-Emission in g/km: kombiniert 0. Enyaq Coupé iV: Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 16,9-15,4; CO₂-Emission in g/km: kombiniert 0. Für die Fahrzeuge liegen nur noch Verbrauchs- und Emissionswerte nach WLTP und nicht nach NEFZ vor. Angaben zu Verbrauch und CO₂-Emissionen bei Spannbreiten in Abhängigkeit von den gewählten Ausstattungen der Fahrzeuge. Fahrzeugabbildung zeigt Sonderausstattung. (Stand: 03.2023)
Motorsportfahrzeug, nicht als Serienmodell verfügbar, es liegen keine Verbrauchs- und Emissionsangaben vor.
ID.4 GTX, Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 19,3-17,2; CO₂-Emission in g/km: kombiniert 0. Für das Fahrzeug liegen nur noch Verbrauchs- und Emissionswerte nach WLTP und nicht nach NEFZ vor. Angaben zu Verbrauch und CO₂-Emissionen bei Spannbreiten in Abhängigkeit von den gewählten Ausstattungen des Fahrzeugs. Fahrzeugabbildung zeigt Sonderausstattung. (Stand: 03.2023)
Amarok PanAmericana, Kraftstoffverbrauch in l/100 km: kombiniert 10,5–10,2; CO₂-Emissionen in g/km: kombiniert 274-267. Angaben zu Verbrauch und CO₂-Emissionen bei Spannbreiten in Abhängigkeit von den gewählten Ausstattungen des Fahrzeugs. Für die Fahrzeuge liegen nur noch Verbrauchs- und Emissionswerte nach WLTP und nicht nach NEFZ vor. Angaben zu Verbrauch und CO₂-Emissionen bei Spannbreiten in Abhängigkeit von den gewählten Ausstattungen des Fahrzeugs. Fahrzeugabbildungen zeigen Sonderausstattungen. (Stand: 03.2023)
ID.3, Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 16,5-15,2; CO₂-Emission in g/km:kombiniert 0. Für das Fahrzeug liegen nur noch Verbrauchs- und Emissionswerte nach WLTP und nicht nach NEFZ vor. Angaben zu Verbrauch und CO₂-Emissionen bei Spannbreiten in Abhängigkeit von den gewählten Ausstattungen der Fahrzeuge. Fahrzeugabbildungen zeigen Sonderausstattung. (Stand: 07.2023)
Audi Q8 e-tron, Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: - (NEFZ); 24,4–20,1 (WLTP); CO₂-Emissionen kombiniert in g/km: 0. Für die Fahrzeuge liegen nur Verbrauchs- und Emissionswerte nach WLTP und nicht nach NEFZ vor. Angaben zu Verbrauch und CO₂-Emissionen bei Spannbreiten in Abhängigkeit von den gewählten Ausstattungen des Fahrzeugs. Fahrzeugabbildungen zeigen Sonderausstattungen. (Stand: 12.2022)
ID.5 Pro und ID.5 Pro Performance, Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 18,4-16,1; CO2-Emission in g/km: kombiniert 0. Für die Fahrzeuge liegen nur noch Verbrauchs- und Emissionswerte nach WLTP und nicht nach NEFZ vor. Angaben zu Verbrauch und CO2-Emissionen bei Spannbreiten in Abhängigkeit von den gewählten Ausstattungen der Fahrzeuge. Fahrzeugabbildung zeigt Sonderausstattung.
ID. Buzz und ID. Buzz Cargo , ID. Buzz Pro: Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 21,8 - 20,6; CO₂-Emission in g/km: kombiniert 0. ID. Buzz Cargo: Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 22,3-20,3; CO₂-Emission in g/km: kombiniert 0. Für die Fahrzeuge liegen nur noch Verbrauchs- und Emissionswerte nach WLTP und nicht nach NEFZ vor. Angaben zu Verbrauch und CO₂-Emissionen bei Spannbreiten in Abhängigkeit von den gewählten Ausstattungen des Fahrzeugs. Fahrzeugabbildungen zeigen Sonderausstattungen.
Superb, offizielle Verbrauchs- und Emissionswerte liegen noch nicht vor, da das Typgenehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Abbildung zeigt Konzeptfahrzeug/Studie, das Fahrzeug ist nicht als Serienmodell verfügbar, es liegen keine Verbrauchs- und Emissionsangaben vor.
ID.5 Pro, Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 16,2; CO₂-Emission in g/km: kombiniert 0; Effizienzklasse: A+++. Fahrzeugabbildung zeigt Sonderausstattung. (Stand: 11.2021)
ID.5 GTX, Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 17,1; CO₂-Emissionen in g/km: 0; Effizienzklasse: A+++. Fahrzeugabbildung zeigt Sonderausstattung. (Stand: 05.2022)
Audi e-tron, Stromverbrauch in kWh/100 km: 24,3–22,0 kombiniert; CO2-Emissionen kombiniert in g/km: 0; Effizienzklasse: A+++. Fahrzeugabbildung zeigt Sonderausstattung. (Stand: 09.2019)
ID.4 Pro Performance, Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 16,0-14,8; CO₂-Emission in g/km: kombiniert 0; Effizienzklasse: A+++. Fahrzeugabbildung zeigt Sonderausstattung. (Stand: 02.2021)
Q5 Sportback, Kraftstoffverbrauch in l/100 km: kombiniert 7,6–4,7; CO2-Emissionen in g/km: kombiniert 182–123; Effizienzklasse: C–A+. Fahrzeugabbildung zeigt Sonderausstattung. (Stand: 02.2021)
Caddy Cargo, Kraftstoffverbrauch in l/100 km: kombiniert 5,8–4,4; CO₂-Emissionen in g/km: kombiniert 131–117. Fahrzeugabbildung zeigt Sonderausstattung. (Stand: 02.2021)
OCTAVIA COMBI SCOUT 1,5 TSI DSG e-TEC 110 kW, Kraftstoffverbrauch in l/100 km: innerorts 6,1, außerorts 4,2, kombiniert 4,9; CO2-Emissionen in g/km: kombiniert 112; Effizienzklasse: A. Fahrzeugabbildung zeigt Sonderausstattung. (Stand: 02.2021)
SEAT Leon Sportstourer e-HYBRID, Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert: 15,5–15,0; Kraftstoffverbrauch/Benzin in l/100 km: kombiniert 1,3–1,2; CO2-Emissionen in g/km: kombiniert 29–27; Effizienzklasse: A+. Fahrzeugabbildung zeigt Sonderausstattung. (Stand: 02.2021)
SEAT Tarraco e-HYBRID, Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 14,5; Kraftstoffverbrauch/Benzin in l/100 km: kombiniert 1,8; CO2-Emissionen in g/km: kombiniert 41; Effizienzklasse: A+. Fahrzeugabbildung zeigt Sonderausstattung. (Stand: 05.2021)
SEAT Leon e-HYBRID, Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 15,4–14,9; Kraftstoffverbrauch/Benzin in l/100 km: kombiniert 1,3–1,2; CO2-Emissionen in g/km: kombiniert 29–27; Effizienzklasse: A+. Fahrzeugabbildung zeigt Sonderausstattung. (Stand: 05.2021)
Audi Q4 e-tron, Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 17,3 - 15,8 (NEFZ); 19,0 - 17,0 (WLTP); CO₂-Emissionen kombiniert1) in g/km: 0; Effizienzklasse A+. Fahrzeugabbildung zeigt Sonderausstattung. (Stand: 05.2021)
Octavia RS iV, Kraftstoffverbrauch in l/100 km: kombiniert 1,5; Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 11,2; CO2-Emissionen in g/km: kombiniert 33; Effizienzklasse: A+. Fahrzeugabbildung zeigt Sonderausstattung. (Stand: 05.2021)
Octavia Combi RS iV, Kraftstoffverbrauch in l/100 km: kombiniert 1,5; Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 11,4; CO2-Emissionen in g/km: kombiniert 34; Effizienzklasse: A+. Fahrzeugabbildung zeigt Sonderausstattung. (Stand: 05.2021)
OCTAVIA COMBI iV, Kraftstoffverbrauch in l/100 km: kombiniert 1,4; Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 11,6; CO₂-Emissionen in g/km: kombiniert 31; Effizienzklasse: A+. Fahrzeugabbildung zeigt Sonderausstattung. (Stand: 05.2021)
CUPRA Born, Stromverbrauch in kWh/100 km: 16,0–15,0 kombiniert; CO2-Emissionen kombiniert in g/km: 0; Effizienzklasse: A+. Fahrzeugabbildung zeigt Sonderausstattung. (Stand: 09.2021)
Q4 Sportback e-tron, Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 17,3 - 15,8 (NEFZ); 19,0 - 17,0 (WLTP); CO₂-Emissionen kombiniert1) in g/km: 0; Effizienzklasse A+. Fahrzeugabbildung zeigt Sonderausstattung. (Stand: 09.2021)
ŠKODA ENYAQ iV 80x, Stromverbrauch in kWh/100 km: 16,1 kombiniert; CO2-Emissionen kombiniert in g/km: 0; Effizienzklasse: A+. Fahrzeugabbildung zeigt Sonderausstattung. (Stand: 09.2021)
ID.4 GTX , Stromverbrauch in kWh/100 km: 18,2-16,3 kombiniert; CO2-Emissionen kombiniert in g/km: 0; Effizienzklasse: A+++. Fahrzeugabbildung zeigt Sonderausstattung. (Stand: 10.2021)
ID.5 GTX, Stromverbrauch in kWh/100 km: 17,1 – 15,6 (kombiniert); CO₂-Emission in g/km: 0 g/km;Effizienzklasse: A+++. Fahrzeugabbildung zeigt Sonderausstattung.
ID.5 Pro und ID.5 Pro Performance, Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 15,9-14,6; CO₂-Emission in g/km: 0; Effizienzklasse: A+++. Fahrzeugabbildung zeigt Sonderausstattung. (Stand: 06.2022)
CUPRA Formentor 2.0 TDI, Kraftstoffverbrauch in l/100 km: kombiniert 5,1-4,3; CO₂-Emissionen in g/km: kombiniert 135-113; Effizienzklasse: B-A. Fahrzeugabbildung zeigt Sonderausstattung. (Stand: 05.2022)
Audi S8 TFSI, Kraftstoffverbrauch in l/100 km: kombiniert 10,8-10,7; CO₂-Emissionen in g/km: kombiniert 246-245; Effizienzklasse: E. Fahrzeugabbildung zeigt Sonderausstattung. (Stand: 05.2022)
ID.3 1ST, Stromverbrauch in kWh/100 km: 15,4-13,5 (kombiniert); CO₂-Emission in g/km: 0; Effizienzklasse: A+ . Fahrzeugabbildung zeigt Sonderausstattung. (Stand: 09.2021)
ŠKODA ENYAQ iV 80 , Stromverbrauch in kWh/100 km: 13,6 (kombiniert); CO2-Emission in g/km: 0; Effizienzklasse: A+++. Fahrzeugabbildung zeigt Sonderausstattung. (Stand: 02.2022)
Golf GTI, (180 kW/245 PS) (NEFZ) Kraftstoffverbrauch in l/100 km: innerorts 9,0–8,6 / außerorts 5,6–5,3 / kombiniert 6,9–6,5; CO₂-Emission in g/km: kombiniert 157–149; Effizienzklasse: D–C. Fahrzeugabbildung zeigt Sonderausstattung. (Stand: 05.2021)